Gemäß KrWG/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) vom 01.06.2012 müssen Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, mit der “A-Tafel” versehen sein. Die Warnkennzeichnung besteht aus zwei rechteckigen, rückstrahlenden, weißen Tafeln mit schwarzer Aufschrift “A”. Die Warntafeln sind während der Beförderung vorne und hinten am Fahrzeug deutlich sichtbar anzubringen.
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Wir verfügen über eine spezielle Ladungssicherung.
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Wenn Sie Güter transportieren, deren Wert in Relation zum Gewicht sehr hoch ist, dann sollten Sie eine Transportversicherung abzuschließen.